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Im dicken Pullover bei Sarrazin

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tanalahy's Archive on Jul 29, 2008

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Hartz-IV-Empfänger und Bezieher einer Grundsicherung haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Heizkosten in der Höhe, wie sie anfallen, auch erstattet werden.

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In der Praxis versuchten allerdings manche Behörden und Arbeitsagenturen, nur einen ihnen angemessen erscheinenden Pauschalbetrag für Heizkosten zu zahlen. Gegen diese Kürzungspraxis sollten Betroffene nötigenfalls vor den Sozialgerichten klagen, rät der Paritätische. Bisher hätten die Gerichte in dieser Frage stets zugunsten der Betroffenen entschieden.

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First Saved by tanalahy on Jul 29, 2008

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Hartz-IV-Empfänger und Bezieher einer Grundsicherung haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Heizkosten in der Höhe, wie sie anfallen, auch erstattet werden.
tanalahy on Jul 29, 2008
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Im dicken Pullover bei Sarrazin

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