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Lucomo's Archive on Dec 15, 2006

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Hacken, Bundespolizei, Strafverfolgung, Schaar, Datenschutzbeauftragter, Datenschutz, Trojaner

Internet; Politik; Ethik; Technologie; Strafverfolgung, Kriminalität; Recht, Gesetz; Datenschutz; Behörden

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Aus dem Artikel: "Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar, so Schaar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten. Ein Polizist ist dabei praktisch ein staatlicher Hacker", begründete Schaar seine Ablehnung. Staatliche Stellen können so an persönliche Unterlagen gelangen. "Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", unterstrich Schaar." (Furl - Lucomo Archiv)

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First Saved by Lucomo on Dec 15, 2006

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Aus dem Artikel: "Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar, so Schaar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist
Lucomo on Dec 15, 2006
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Berliner Zeitung - Politik - Schaar lehnt staa...

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